Abfallsatzung und Entgeltordnung 2011 - 2013 für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 

Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 21.10.2010

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 27.10.2011

  • Anlage 1 zur Abfallentsorgungssatzung

    Abfälle, die gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind, soweit sie nicht in privaten Haushaltungen angefallen sind bzw. nicht unter die Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 der Abfallentsorgungssatzung fallen (Kleinmengenregelung) - Hinweis - Fassung vom 21.10.2010

  • Anlage 2 zur Abfallentsorgungssatzung

    Abfälle, die gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 vom Einsammeln und Befördern durch den Landkreis ausgeschlossen sind
    Hinweis - Fassung vom 21.10.2010

  • Anlage 3 zur Abfallentsorgungssatzung

    Abfallentsorgungsanlagen und Abfallannahmestellen - Hinweis - Fassung vom 21.10.2010

  • Anlage 4 zur Abfallentsorgungssatzung

    Gefäßvolumen nach Einwohnergleichwerten - Hinweis - Fassung vom 21.10.2010

 

Entsorgungsbedingungen und Preisblatt

Allgemeine Entsorgungsbedingungen der ANHALT-BITTERFELDER-KREISWERKE GmbH

Hinweis - inkl. der Änderungen vom 27.10.2011

Preisblatt für die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Hinweis - inkl. der Änderungen vom 27.10.2011

 

Muster des Anschreibens der ANHALT-BITTERFELDER-KREISWERKE GmbH an die Grundgrundstückseigentümer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der Fassung vom 24.09.2010

Hinweis - Das Schreiben wurde - in der ursprünglichen Fassung - ab dem 23.08.2010 per Post versendet.

Anmeldung zur Abfallentsorgung 2011 in der Fassung vom 04.10.2010

Die Entgelte für die Entsorgung von Abfällen ab dem 01.01.2011 sind dem Preisblatt für die Abfallentsorgung zu entnehmen. Die Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Punkt 28 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH - AEB ABIKW -.

 

Zuständige Behörde für den Erlass und die Veröffentlichung der Satzungen ist ab dem 01.07.2007
der Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

 

 

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