Abfallsatzung und Entgeltordnung 2011 - 2013 für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 21.10.2010
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 27.10.2011
- Anlage 1 zur Abfallentsorgungssatzung
Abfälle, die gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind, soweit sie nicht in privaten Haushaltungen angefallen sind bzw. nicht unter die Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 der Abfallentsorgungssatzung fallen (Kleinmengenregelung) - Hinweis - Fassung vom 21.10.2010
- Anlage 2 zur Abfallentsorgungssatzung
Abfälle, die gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 vom Einsammeln und Befördern durch den Landkreis ausgeschlossen sind
Hinweis - Fassung vom 21.10.2010 - Anlage 3 zur Abfallentsorgungssatzung
Abfallentsorgungsanlagen und Abfallannahmestellen - Hinweis - Fassung vom 21.10.2010
- Anlage 4 zur Abfallentsorgungssatzung
Gefäßvolumen nach Einwohnergleichwerten - Hinweis - Fassung vom 21.10.2010
Entsorgungsbedingungen und Preisblatt
Allgemeine Entsorgungsbedingungen der ANHALT-BITTERFELDER-KREISWERKE GmbH
Hinweis - inkl. der Änderungen vom 27.10.2011
Preisblatt für die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Hinweis - inkl. der Änderungen vom 27.10.2011
Muster des Anschreibens der ANHALT-BITTERFELDER-KREISWERKE GmbH an die Grundgrundstückseigentümer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der Fassung vom 24.09.2010
Hinweis - Das Schreiben wurde - in der ursprünglichen Fassung - ab dem 23.08.2010 per Post versendet.
Anmeldung zur Abfallentsorgung 2011 in der Fassung vom 04.10.2010
Die Entgelte für die Entsorgung von Abfällen ab dem 01.01.2011 sind dem Preisblatt für die Abfallentsorgung zu entnehmen. Die Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Punkt 28 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH - AEB ABIKW -.
Zuständige Behörde für den Erlass und die Veröffentlichung der Satzungen ist ab dem 01.07.2007
der Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 02. Januar 2013 um 15:27 Uhr


