Abfallsatzung und Entgeltordnung 2011 - 2012
für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

 

Grundlagen für die Organisation und Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

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Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Abfallentsorgungssatzung

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 21.10.2010
1. Änderungssatzung
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 27.10.2011
2. Änderungssatzung
  • Anlage 1 zur Abfallentsorgungssatzung

    Abfälle, die gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind, soweit sie nicht in privaten Haushaltungen angefallen sind bzw. nicht unter die Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 der Abfallentsorgungssatzung fallen (Kleinmengenregelung)

    Hinweis - Fassung vom 21.10.2010

Anlage 1

  • Anlage 2 zur Abfallentsorgungssatzung

    Abfälle, die gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 vom Einsammeln und Befördern
    durch den Landkreis ausgeschlossen sind

    Hinweis - Fassung vom 21.10.2010

Anlage 2

  • Anlage 3 zur Abfallentsorgungssatzung

    Abfallentsorgungsanlagen und Abfallannahmestellen
    Hinweis - Fassung vom 21.10.2010

Anlage 3

  • Anlage 4 zur Abfallentsorgungssatzung

    Gefäßvolumen nach Einwohnergleichwerten
    Hinweis - Fassung vom 21.10.2010

Anlage 4
Allgemeine Entsorgungsbedingungen der
ANHALT-BITTERFELDER-KREISWERKE GmbH

Hinweis - inkl. der Änderungen vom 27.10.2011

AEB ABIKW
Preisblatt für die Abfallentsorgung
Hinweis - inkl. der Änderungen vom 27.10.2011

Preisblatt

 

 


Muster des Schreibens der ANHALT-BITTERFELDER-KREISWERKE
GmbH an die Grundgrundstückseigentümer im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Fassung 24.09.2010
Hinweis - Das Schreiben wurde - in der ursprünglichen Fassung -
ab dem 23.08.2010 per Post versendet.
Anschreiben
Anmeldung zur Abfallentsorgung 2011
Hinweise - Fassung vom 04.10.2010
Die Entgelte für die Entsorgung von Abfällen ab dem 01.01.2011 sind dem Preisblatt für die Abfallentsorgung zu entnehmen. Die Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Punkt 28 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH - AEB ABIKW -.
Anmeldung

 

Zuständige Behörde für den Erlass und die Veröffentlichung der Satzungen ist ab dem 01.07.2007
der Landkreis Anhalt-Bitterfeld.