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Das "gelbe" Sammelsystem für die Getrenntsammlung von Verkaufsverpackungen

 

  • Verkaufsverpackungen und Verpackungsabfälle werden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld über

    • den Gelben Sack (i. d. Ents.-Gebieten Bitterfeld und Köthen/Anahlt),

    • die Gelbe Tonnen (240 l - im Entsorgungsgebiet Zerbst/Anhalt),

    • bzw. die Gelben Wertstoffcontainer,
      jeweils getrennt vom Restabfall gesammelt.

  • Gesammelt werden Verkaufsverpackungen aus verschiedenen Kunststoffen, aus Verbundmaterialien und aus Leichtmetallen, die mit dem Grünen Punkt (DSD) oder den Lizenzzeichen der weiteren Systembetreiber gekennzeichnet sind.

  • Weitere Systembetreiber realisieren die Verwertung der Verkaufsverpackungen
    neben der DSD GmbH (Duales System Deutschland GmbH) im Wettbewerb.

 

Entsorgungspartner und Erhalt der Gelben Wertstoffsäcke
  • Die Einsammlung der Gelben Säcke und die Umleerung der Gelben Tonnen sowie der Wertstoffcontainer werden durch die Wolfener Recycling GmbH und im Entsorgungsgebiet Köthen/Anhalt auch durch die Tönsmeier Entsorgung Köthen GmbH (TEK) durchgeführt.

  • Bei Fragen zum Sammelsystem wenden Sie sich bitte an die Wolfener Recycling GmbH bzw.
    die TEK (Telefon (03496) 7008-19).
  • Wie und wo Sie die Gelben Wertstoffsäcke erhalten, erfahren Sie hier.

 

Informationen zur Abfuhr ...

  • Die Sammelbehältnisse für Verkaufsverpackungen werden 14-täglich
    nach Abfall Tourenplan abgefahren.

  • Für den Transport müssen die Gelben Tonnen und die Gelben Säcke,
    letztere gut verschnürt, am Abholtag bis 06:00 Uhr morgen an der mit dem Sammelfahrzeug erreichbaren Straße Ihres Grundstückes bereitstehen.

  • Sind die Straßen wegen Sperrungen, Bauarbeiten o. a. genehmigten Umständen von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahrbar, sind sie an der nächsten befahrbaren Straße bereitzustellen.

  • Nach der erfolgten Abfuhr bereitgestellte Gelbe Tonnen bzw. Säcke können nicht abgeholt werden.

Sortierhilfe für das gelbe Getrenntsammelsystem

In die Gelben Wertstoffsäcke, Tonnen und Container gehören ...
gehören nicht ...

Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium, Verbundmaterialien inkl. Folien und Deckel, die mit dem Zeichen eines dualen Systems gekennzeichnet sind, dazu gehören ...

  • Kunststoffverpackungen, wie Spül-, Wasch- und Körperpflegemittelbehälter, Joghurtbecher, Blister Verpackungen aus Metall, wie Getränkedosen (wenn ohne Pfand), Konservendosen, Alufolien und -deckel,

  • Verbundverpackungen, wie bspw. Getränkekartons und Vakuumverpackungen vom Kaffee, Verpackungen von Tiefkühlprodukten sowie

  • geschäumte Kunststoffschalen von Obst- und
    Gemüse u. ä.

  • Verpackungen aus Papier
    und Pappe

  • Kartonagen

  • Glasverpackungen sowie

  • Gegenstände Kunststoff,
    Weißblech, Aluminium,
    die keine Verpackungen sind
    oder die nicht mit dem Zeichen
    eines dualen Systems gekenn-
    zeichnet sind, wie Spielzeuge,
    Möbel, Haushaltsgegenstände
    und Baufolien

 

  • Gemäß 5. Novelle der Verpackungsverordnung sind alle Verpackungen, die beim Endverbraucher
    anfallen Verkaufsverpackungen, unabhängig von der Art der Verpackung. Es zählen also bspw.
    auch Verpackungschips, Holzwolle, umhüllende Folien, Versandkartons, Luftpolstertaschen,
    Schachteln für Süßigkeiten, Klarsichtfolie um CD-Hüllen u. a. m. dazu. Beispiele finden
    Sie im Abfall ABC.

  • Bitte geben sie Dosen, Becher und Flaschen möglichst vollständig entleert und grob gereinigt
    in die Gelben Wertstoffsäcke bzw. Gelben Tonnen und Container.

 

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