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Sammlung und Verwertung von Gerätebatterien
über die grünen Batterie Sammelboxen

 

 

Verbrauchte Batterien gehören nicht in den Restabfall, so legen es die gesetzlichen Bestimmungen fest. In den Batterien stecken wichtige Metalle, die als Rohstoffe wiedergewonnen werden können. Einige Gerätebatterien enthalten zudem die Umweltgifte Quecksilber, Cadmium oder Blei. Werden diese über den Restabfall entsorgt,
ist Gefahr im Verzug.

 

grs_schriftDas Sammelsystem

Das bundesweite "Gemeinsame Rücknahmesystem"
für Geräte-Altbatterien ist die
Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien - GRS.

 

  • Leere Geräte-Altbatterien und verbrauchte Akkus gehören immer in die
    grünen Sammelboxen
    und niemals in die Restabfallbehälter.

  • Die Sammelboxen stehen in den Geschäften, in denen Sie die kleinen Energiespender kaufen können.

  • Auch am Schadstoffmobil und den Annahmestellen für gefährliche Abfälle im Landkreis werden sie angenommen.

  • Rechtsgrundlage für die Sammlung und das Recycling von Geräte-Altbatterien
    und Akkus ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren oder kurz
    das Batteriegesetz - BattG.

 

Das BattG schreibt erstmals verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien vor,
und zwar ...

  • bis 2012 sollen 35 % und

  • bis 2016 sogar 45 % der handelsüblichen Energiespender den Weg zur Verwertung finden.

 

Verwertung heißt - wertvolle Metalle zurückzugewinnen ...
  • in metallurgischen Prozessen, meist in Stahlwerken werden Zink, Mangan, Eisen und Nickel gewonnen
    und als Einsatzstoffe in der Metallindustrie wiederverwertet.

 

Ausführliche Informationen zum Batterierecycling finden Sie hier.

Tipps des BMU zur Sammlung von Batterien

 

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