Vermeiden, verwerten, beseitigen ...
Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Alle Bürger- und Bürgerinnen des Landkreises sind gemäß § 2 Absatz 2 der
Abfallsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gehalten, durch bewusstes Konsum- und
Entsorgungsverhalten
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das Entstehen von Abfällen zu vermeiden,
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angefallene Abfälle getrennt zu sammeln und über die eingerichteten
Getrenntsammelsysteme so zu entsorgen, damit ...-
die verwertbaren Abfälle möglichst stofflich verwertet und
- und die nicht verwertbaren Abfälle einer umweltgerechten Abfallbehandlung
und -beseitung zugeführt werden können.
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Bild 1, 3 © Bilddatenbank Abfallberatung - Bild 2 © DSD - Bild 4 © Aktionsforum Glasverpackung
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 18. April 2011 um 19:10 Uhr


