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Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung,
Verwertung und Beseitigung von Abfällen

 

Alle Bürger- und Bürgerinnen des Landkreises sind gemäß § 2 Absatz 2 der
Abfallsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gehalten,
durch bewusstes Konsum- und Entsorgungsverhalten ...
  • das Entstehen von Abfällen zu vermeiden,

  • angefallene Abfälle getrennt zu sammeln und über die eingerichteten
    Getrenntsammelsysteme so zu entsorgen, damit ...

    • die verwertbaren Abfälle möglichst stofflich verwertet und

    • und die nicht verwertbaren Abfälle einer umweltgerechten Abfallbehandlung
      und -beseitung zugeführt werden können.

 

 

Bild 1, 3 © Bilddatenbank Abfallberatung - Bild 2 © DSD - Bild 4 © Aktionsforum Glasverpackung

 

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