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Abfallbeseitigung - Restabfallentsorgung

 

Die getrennte Sammlung von Abfällen und Wertstoffen ist die Voraussetzung für die Abfallverwertung.

Zu den nicht mehr verwertbaren Abfällen,
auch als Restabfälle bezeichnet zählen bspw. ...

  • Staubsaugerbeutel,

  • Zigarettenkippen,

  • Babywindeln,

  • Kehrricht,

  • zerbrochenes Geschirr und Haushaltsglas,

  • der alte Besen oder

  • das verbrauchte Katzenstreu.

 

Auf jedem Grundstück mindestens ein Restabfallbehälter

 

Gemäß § 8 der Abfallsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind alle genutzten Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen und Restabfälle sind in den zugelassenen Restabfallbehältern zu sammeln.

Bild - Entladen von Restabfällen in der Abfall-Umladestation


Hier informieren wir Sie über das Sammelsystem für Restabfall.

 

 

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