Abfallbeseitigung - Restabfallentsorgung
Die getrennte Sammlung von Abfällen und Wertstoffen ist die Voraussetzung für die Abfallverwertung.
Zu den nicht mehr verwertbaren Abfällen,
auch als Restabfälle bezeichnet zählen bspw. ...
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Staubsaugerbeutel,
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Zigarettenkippen,
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Babywindeln,
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Kehrricht,
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zerbrochenes Geschirr und Haushaltsglas,
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der alte Besen oder
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das verbrauchte Katzenstreu.
Auf jedem Grundstück mindestens ein Restabfallbehälter
Gemäß § 8 der Abfallsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind alle genutzten Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen und Restabfälle sind in den zugelassenen Restabfallbehältern zu sammeln.
Bild - Entladen von Restabfällen in der Abfall-Umladestation
Hier informieren wir Sie über das Sammelsystem für Restabfall.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 03. August 2012 um 14:21 Uhr


