Zugelassene Abfallbehälter
Gemäß § 20 der Abfallsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sind die im Folgenden
genannten Abfallbehälter zugelassen ...
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Restabfallbehälter mit 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1.100 l Fassungsvermögen,
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Blaue Tonne (Wertstoffbehälter für Papier/Pappe) mit 120 l, 240 l und 1.100 l Fassungsvermögen,
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Biotonne (Wertstoffbehälter für kompostierbare Abfälle) mit 60 l, 120 l und 240 l Fassungsvermögen,
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Abfallsäcke mit vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld autorisiertem Aufdruck sowie
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Pressmüllcontainer mit 10 bis 25 m³ Fassungsvermögen.
Die gemäß § 8 der Abfallsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu überlassenden Abfälle dürfen nur
in den, für die getrennte Entsorgung der betreffenden Abfallart zugelassenen Abfallbehältern zur
Abholung bereitgestellt werden.

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. April 2012 um 17:20 Uhr


