Wie ist die Sperrmüllentsorgung ab dem Jahr 2011 organisiert?
Antwort Ihres Kundenberaters
Gemäß Punkt 7. der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen
der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH wird Sperrmüll
ab dem 01.01.2011 nach Anmeldung über eine Sperrmüllabrufkarte
abgefahren.
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Sie haben als Kunde/-in zwei mal im Jahr die Möglichkeit,
jeweils 2 m³ Sperrmüll kostenfrei abholen zu lassen. -
Auf der Sperrmüllabrufkarte, die Sie mit dem jährlichen Abfallkalender erhalten oder hier downloaden können, müssen Sie angeben, welche Sperrmüllstücke bei Ihnen abgeholt werden sollen und selbstverständlich auch Ihre Kundennummer und Adresse.
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Die ABIKW GmbH teilt Ihnen den Abholtermin auf der bereits von Ihnen mit Ihrer Postanschrift
versehenen und frankierten Rückantwortkarte mit. -
An diesem Tag der Abholung muss (nur) der angemeldete Sperrmüll bis 06:00 Uhr morgens
geordnet vor Ihrem Grundstück bereit stehen. -
Bitte beachten Sie, dass die zur Abholung bereitgestellten sperrigen Einzelstücke
höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m haben dürfen.
Sie möchten noch mehr Sperrmüll entsorgen,
die sperrigen Stücke sind größer und/oder schwerer als zugelassen oder ...
Sie möchten sperrige Stücke immer gleich und selber anliefern?
Kein Problem, für Sie gelten diese Regelungen ...
Wenn Sie als Kunde/Kundin den in Ihrem privaten Haushalt angefallenen Sperrmüll selbst anliefern möchten, haben Sie die Möglichkeit, bis zu 2 m³ je Kunde und Jahr kostenfrei gegen Vorlage einer Sperrmüllabrufkarte an diesen Abfallentsorgungsanlagen anzuliefern ...
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Kleinanlieferannahmestelle und Umschlagstation Straguth
Am Flugplatz 1
39264 Zerbst/Anhalt OT Straguth -
Abfallumladestation der ABIKW GmbH
Salegaster Chaussee 10
06803 Bitterfeld-Wolfen, OT Greppin -
Kleinannahmestelle Am Scherbelberg
Maxdorfer Straße
06366 Köthen -
Anlage zur Sortierung von Bauschutt, Altholz und Sperrmüll
Holzweißig Niemegker Straße
06749 Bitterfeld-Wolfen
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Übersicht und Annahmekataloge der o. g. Entsorgungsanlagen
siehe Anlage 3 der Abfallentsorgungssatzung
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Müssen Sie als Kunde/Kundin größere Mengen als oben angegeben entsorgen oder
sind Maße und/oder Gewichte der sperrigen Stücke größer und höher als oben genannt,
muss die Sperrmüllentsorgung kostenpflichtig durchgeführt werden. -
Das gilt zum einem bei der Selbstanlieferung an den o. g. Entsorgungsanlagen.
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Das gilt auch, wenn Sie eine Abholung wünschen.
Diese ist zuvor formlos, schriftlich bei der ABIKW GmbH zu beantragen.
Wer ist Kundin/Kunde?
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Kundin/Kunde ist zum einen ein Anschlußpflichtiger, das heißt ein Eigentümer eines ständig oder zeitweise bewohnten oder sonstig genutzten und bebauten Grundstücks im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, darunter u. a. auch Wohnungseigentümer.
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Kundin/Kunde ist zum anderen auch ein Benutzungspflichtiger, das heißt der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen. Einfacher formuliert: derjenige, bei dem der Abfall (hier der Sperrmüll) angefallen ist und der ihn entsorgen möchte. Zu dieser Kundengruppe zählen insbesondere Mieter und Pächter.
- Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4 und 5 Abfallentsorgungssatzung.
Was ist Sperrmüll?
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Bitte informieren Sie sich dazu in § 4 Abs. 12 Abfallentsorgungssatzung ...
- oder lesen hier weiter ...
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Kundenberatung der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.
Bild © Bilddatenbank Abfallberatung Unterfranken - Harald Heinritz - Landratsamt Kitzingen
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. April 2012 um 18:35 Uhr



