Ergeben sich durch einen Wechsel der Variante bzw. der Behälter zusätzliche Kosten?

Antwort Ihres Kundenberaters
Wenn Sie Ihre zuvor gewählte Entsorgungsvariante ändern möchten, erheben wir für die Bearbeitung von Anträgen zum Wechsel der Entsorgungsvariante ein Entgelt.
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Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen brutto 7,20 €
(netto 6,05 € zzgl. Ust. 19% (1,15 €).
Für den Behältertausch, der auf Grund eines Wechsels der Entsorgungsvarianten durchgeführt wird,
wird ebenfalls ein Entgelt erhoben.
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Hierfür fallen Kosten von brutto 5,00 € an
(netto 4,20 € zzgl. Ust. 19% (0,80 €).
Dies gilt nicht, ...
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wenn die/der Kundin/Kunde die Entsorgungsvariante aufgrund einer Änderung der
Anzahl der Personen wechselt, die auf dem Grundstück mit Haupt- und
Nebenwohnsitz gemeldet sind.
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Ebenso verhält es sich bei Neuanmeldung bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH. Hier werden keine zusätzlichen Kosten neben der normalen Entgeltberechnung gem. Ziffer 17 AEB erhoben.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Kundenberatung der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.
Bilddatenbank Abfallberatung Unterfranken
Harald Heinritz - Landratsamt Kitzingen
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. September 2012 um 14:50 Uhr


