Wonach richtet sich die Personengrundentgeltreduzierung??
Antwort Ihres Kundenberaters
Die Entgeltberechnung setzt sich aus dem Personengrundentgelt und
dem Volumenentgelt zusammen. Das Personengrundentgelt berechnet sich gemäß 17.3 AEB.
| Tabelle zu Punkt 1.2 des Preisblattes für die Abfallentsorgung gültig ab 01.01.2011 |
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| Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück gemeldet sind bzw. die zu einem Haushalt gehören (bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück) |
Preis/ Person/Monat (netto) |
Zzgl. 19 % USt. |
Preis/ Person/Monat (brutto) |
| 1. bis 4. Person | 2,79 € | 0,53 € | 3,32 € |
| 5. Person | 1,40 € | 0,26 € | 1,66 € |
| ab 6. Person | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Dabei zu beachten ist jedoch, dass sich die Reduzierung bei der 5. Person bzw. die Befreiung ab der 6. Person auf die Anzahl der Personen, die zu einem Haushalt gehören, bezieht.
Dies kann jedoch nicht automatisch erfolgen, sondern muss per schriftlichem Antrag bei der ABIKW GmbH eingereicht werden. Zu beachten ist dieser Sachverhalt vor allem bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück.
- Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Kundenberatung der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. Mai 2011 um 17:18 Uhr


