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Wonach richtet sich die Personengrundentgeltreduzierung??

 

 

Antwort Ihres Kundenberaters

 

Die Entgeltberechnung setzt sich aus dem Personengrundentgelt und

dem Volumenentgelt zusammen. Das Personengrundentgelt berechnet sich gemäß 17.3 AEB.

 

Tabelle zu Punkt 1.2 des Preisblattes für die Abfallentsorgung
gültig ab 01.01.2011
Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück gemeldet sind
bzw. die zu einem Haushalt gehören
(bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück)
Preis/
Person/Monat
(netto)
Zzgl.
19 % USt.
Preis/
Person/Monat
(brutto)
1. bis 4. Person 2,79 € 0,53 € 3,32 €
5. Person 1,40 € 0,26 € 1,66 €
ab 6. Person 0,00 € 0,00 € 0,00 €

 

Dabei zu beachten ist jedoch, dass sich die Reduzierung bei der 5. Person bzw. die Befreiung ab der 6. Person auf die Anzahl der Personen, die zu einem Haushalt gehören, bezieht.

 

Dies kann jedoch nicht automatisch erfolgen, sondern muss per schriftlichem Antrag bei der ABIKW GmbH eingereicht werden. Zu beachten ist dieser Sachverhalt vor allem bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück.

 

 

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