Muss ich als Grundstückseigentümer einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für meine kompostierbaren Abfälle stellen?
Information des Abfallwirtschaftsamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Mit Abgabe des Anmeldeformulars zur Abfallentsorgung bei der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH zur Festlegung der Entsorgungsvarianten mit Eigenkompostierung ist keine zusätzliche Beantragung auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für kompostierbare Abfälle beim Landkreis erforderlich.
Mit dieser Erklärung zur Eigenkompostierung aller auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle wird vorausgesetzt, dass alle satzungskonformen Bedingungen eingehalten werden. Sollten dennoch Anträge an den Landkreis gestellt werden, erfolgt eine Rückinformation.
In diesem Zusammenhang ist nochmals auf folgendes hinzuweisen ...
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Eigenkompostierung ist, dass
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der gesamte anfallende kompostierbare Abfall ...
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auf dem anschlusspflichtigen Grundstück ...
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auf Dauer ...
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selbst kompostiert wird und nicht
der öffentlichen Abfallentsorgung zugeführt wird.
Daher muss ...
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eine entsprechende Fläche auf dem anschlusspflichtigen Grundstück zur Kompostierung und Verwertung der anfallenden organischen Abfälle vorhanden sein und ...
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die Fläche auch so beschaffen sein, dass der Kompost darauf aufgebracht werden kann.
Weitere Auskünfte erhalten Sie
bei der Kundenberatung der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Mai 2011 um 19:54 Uhr


