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Wie kann ich Änderungen bei der Personenanzahl bzw. der Bankverbindung melden?

 

 

Antwort Ihres Kundenberaters

 

Änderungen zur Anzahl der Personen

Personenänderungen sind innerhalb von einem Monat nach Eintritt der Veränderungen entweder persönlich an einem der Sprechtage der Kundenbüros der ABIKW GmbH oder schriftlich mit dem Formular An-/Ummeldung zur Abfallentsorgung bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH einzureichen.

 

Vergessen Sie hierbei bitte nicht, entsprechende Nachweise mitzubringen bzw. beizulegen. Dies betrifft v. a. die Ummeldung bspw. durch Umzug innerhalb des Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Hierfür benötigen wir eine Ummeldebescheinigung.


Bei Anmeldung zur Abfallentsorgung benötigen wir keine weiteren Nachweise.

 

Abmeldungen

Bei Abmeldungen aufgrund des Verkaufs eines Grundstücks, im Sterbefall u. ä.
ist das Formular Abmeldung von der Abfallentsorgung bzw. ein formloses
Schreiben einzureichen. Beachten Sie bitte, dass sowohl bei Änderungen als auch bei Abmeldungen entsprechende Nachweise, z. B. die Kopie der Sterbeurkunde oder die Meldebescheinigung beizufügen sowie die Banderolen zurückzugeben sind.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Um- bzw. Abmeldung, die nach dem 15. eines Monats eingeht, erst zum 1. des Folgemonats rechtskräftig werden kann. Zudem müssen alle Änderungen vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden.

 

Bankverbindung

Angabe oder Änderung der Bankverbindung sind schriftlich vorzunehmen, bitte nutzen Sie das Formular Bankeinzugsermächtigung. Telefonische Änderungsmeldungen können nicht entgegengenommen werden.

 

Rechtsgrundlagen

§ 10 Anzeige-, Duldungs- und Auskunftspflichten der Abfallentsorgungssatzung
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

 

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie
bei der Kundenberatung der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.