Wie erfolgt die Anmeldung zur Abfallentsorgung?
Antwort Ihres Kundenberaters
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Der Eigentümer eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung ist gemäß Abfallentsorgungssatzung
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld verpflichtet, alle amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldeten
Personen schriftlich bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH
zur Abfallentsorgung anzumelden.
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Bitte nutzen Sie dazu
dieses Anmeldeformular.
- Ein Mieter einer Wohnung ist nicht dazu berechtigt, sich zur Abfallentsorgung anzumelden. Das erfolgt grundsätzlich
über den Vermieter.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Kundenberatung der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 05. Mai 2011 um 15:46 Uhr


