Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. | Drucken |

 

Wie erfolgt die Anmeldung zur Abfallentsorgung?

 

 

Antwort Ihres Kundenberaters


  • Der Eigentümer eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung ist gemäß Abfallentsorgungssatzung
    des Landkreises Anhalt-Bitterfeld verpflichtet, alle amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldeten
    Personen schriftlich bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH
    zur Abfallentsorgung anzumelden.

  • Ein Mieter einer Wohnung ist nicht dazu berechtigt, sich zur Abfallentsorgung anzumelden. Das erfolgt grundsätzlich
    über den Vermieter.

 

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der
Kundenberatung der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.

 

zurück zu den Fragen