Wir holen gern ab, was Sie hier anmelden
Unsere Informationen ...
Und zwar Sperrmüll, ...
aber nur dann, wenn es auch wirklich Sperrmüll ist.
In § 4 Abs. 11 der Abfallwirtschaftssatzung heißt es dazu „Sperrmüll ist Abfall, der selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen seiner Sperrigkeit, seines Gewichtes oder seiner Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnte und dessen sich der Besitzer entledigen will.“
Ihre Angaben bitte ...
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Bitte geben Sie immer die Anzahl der Stücke an, die abgeholt werden sollen, also zum Beispiel: Bett 1, Stuhl 4, Sofa 2.
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Den Abholtermin erhalten Sie per E-Mail zugeschickt. Bitte achten Sie auf Ihren Posteingang.
Hinweis zum Eintrag der Kundennummer
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Über eine Kundennummer verfügen nur die Grundstückseigentümer. Die Kundennummer ist sechstellig und der Jahresrechnung zu entnehmen.
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Das Feld Kundennummer ist ein Pflichtfeld und darf nicht leer bleiben.
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Wenn Sie als Mieter das Formular nutzen, tragen Sie bitte anstelle der Kundennummer sechs Mal die Ziffer 1 (111111) ein. Dann kann das Formular abgesandt werden.