Wir holen gern ab, was Sie hier anmelden
Unsere Informationen ...
Und zwar E-Altgeräte, ...
die gemäß § 4 Abs. 17 Abfallwirtschaftssatzung als ... “elektronische Geräte aus Haushaltungen sowie sonstigen Herkunftsbereichen, die in ihrer Beschaffenheit und Menge mit den in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind. ...." definiert werden. Um welche Geräte es sich handeln kann, ist insbesondere der Anlage 1 ElektroG zu entnehmen. Mehr über das Sammelsystem lesen Sie hier.
Und Altmetall, ...
das gemäß § 4 Abs. 20 Abfallwirtschaftssatzung als ... "alle im Haushalt und in den an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Einrichtungen in haushaltsüblichen Mengen anfallenden Gegenstände aus Metall, z. B. Wäschepfähle, Fahrräder, Kinderwagengestelle, Bettgestelle, Badewannen, Schubkarren usw." definiert ist. Mehr über das Sammelsystem lesen Sie hier.
Geräte noch funktionstüchtig?
Noch zu gut für den Elektronikschrott?
Dann einem Sozialkaufhaus spenden
Wenn Fernseher, Waschmaschine, Bügeleisen oder andere elektrische Haushaltsgeräte noch funktionieren, also durchaus noch keine ElektroALTgeräte sind, dann spenden Sie sie doch dem Sozialkaufhaus Zerbst.
Ihre Angaben bitte ...
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Bitte geben Sie die Anzahl der Stücke an, die abgeholt werden sollen, also z. B. Drucker 2, Handy 4, Waschmaschine 1.
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Den Abholtermin erhalten Sie per E-Mail zugeschickt. Bitte achten Sie auf Ihren Posteingang.
Hinweis zum Eintrag der Kundennummer
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Über eine Kundennummer verfügen nur die Grundstückseigentümer. Die Kundennummer ist sechstellig und der Jahresrechnung zu entnehmen.
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Das Feld Kundennummer ist ein Pflichtfeld und darf nicht leer bleiben.
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Wenn Sie als Mieter das Formular nutzen, tragen Sie bitte anstelle der Kundennummer sechs Mal die Ziffer 1 (111111) ein. Dann kann das Formular abgesandt werden.