Rechtsgrundlagen der Entsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2022 | 2023
Abfallsatzung und ihre Anlagen
Abfallsatzung und Anlagen
Abfallwirtschaftssatzung - Satzung über die Abfallwirtschaft im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 29. Oktober 2015
Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung - Abfälle, die gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind, soweit sie nicht in privaten Haushaltungen angefallen sind bzw. nicht unter die Regelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 der Abfallwirtschaftssatzung fallen (Kleinmengenregelung)
Anlage 2 zur Abfallwirtschaftssatzung - Abfälle, die gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 vom Einsammeln und Befördern durch den Landkreis ausgeschlossen sind
Anlage 3 zur Abfallwirtschaftssatzung - Abfallentsorgungsanlagen und Abfallannahmestellen
Anlage 4 zur Abfallwirtschaftssatzung - Gefäßvolumen nach Gleichwerten
Hinweis
Zuständige Behörde für den Erlass und die Veröffentlichung einer Satzung ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
AEB ABIKW und Preisblatt
Entsorgungsbedingungen und Preisblatt
AEB ABIKW Allgemeine Entsorgungsbedingungen der ANHALT-BITTERFELDER-KREISWERKE GmbH (AEB) vom 24. August 2015
Preisblatt für die Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 22.09.2021 | gültig ab 01.01.2022 fortlaufend im Jahr 2023