Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen – auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bezeichnet.
Worum es dabei geht, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Angaben auf Ihrem SEPA-Lastschriftmandat und Bankdaten müssen übereinstimmen
Haben Sie in dem der ABIKW vorliegenden SEPA-Mandat den Namen des Kontoinhabers anderslautend angegeben, als dieser bei Ihrem Kreditinstitut für Ihr Konto vermerkt ist, kann es bei der oben genannten Prüfung zu einer Abweisung des Überweisungsvorgangs kommen.
- Für die ABIKW bedeutet das, dass das Abfallentgelt von Ihrem Konto nicht eingezogen werden kann.
- Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen. Sollten Sie Abweichungen der darauf gemachten Angaben zu Ihren Bankunterlagen feststellen, übersenden Sie der ABIKW bitte umgehend ein neues, korrekt ausgefülltes SEPA-Mandat.

