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Abfallentgelte 2024

Pressemitteilung der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH

Zur Steigerung der Abfallentgelte ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen Abfallentgelte der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH.

Nachdem die Abfallentgelte viele Jahre nur moderat gestiegen sind, muss die Steigerung der Abfallentgelte nun deutlich höher ausfallen. Alle Bereiche des Unternehmens sind seit nunmehr zwei Jahren von erheblichen Kostensteigerungen betroffen, welche nicht vollumfänglich durch Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden konnten.

Schon im Jahresdurchschnitt 2021 hatten sich vor allem Energieprodukte verteuert. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine ist Inflationsentwicklung in den Jahren 2022 und 2023 noch drastischer spürbar, welche sich in erster Linie in gestiegenen Beschaffungs-, Instandhaltungs-, Infrastruktur-, Energie- und allgemeinen Betriebskosten, jedoch darüber hinaus auch in hohen Lohnerwartungen widerspiegelt.

Gleichzeitig greift der Gesetzgeber an verschiedenen Stellen in die Märkte ein und nimmt damit direkten Einfluss auf die Kostenentwicklungen.

Mit der Erhöhung und Ausweitung der LKW-Maut zum 01.12.2023 und der CO2-Abgabe auf die thermische Abfallverwertung (BEHG) zum 01.01.2024 treten zwei gesetzliche Änderungen in Kraft durch welche sich die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH mit weiteren schwerwiegenden Kostensteigerungen konfrontiert sehen.

Bitte seien Sie versichert, dass wir die geringstmögliche Erhöhung vorgenommen haben, um auch in Zukunft die Entsorgungssicherheit für die Bürger des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in gewohnt sehr guter Qualität gewährleisten zu können.

Alle weiteren Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie auf unserer Internetseite www.abikw.de
oder auf unserer ABI-Abfall App.

Geschäftsführung
ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH

Die Pressemitteilung zum Ausdrucken und Weiterreichen

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