Bei den Entsorgungsanlagen …
in den drei Regionen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld werden die in Anlage 3 Abfallwirtschaftssatzung aufgeführten Abfälle und Wertstoffe aus dem gewerblichen Bereich sowie von privaten Haushalten angenommen.
Ein- und Ausgangswägungen
- Zur Bestimmung der Masse der angelieferten, entgeltpflichtigen Abfälle erfolgt bei Anlieferung eine Eingangswägung.
- Nach dem Abladen der Abfälle folgt bei Ausfahrt des Anlieferfahrzeugs die Ausgangswägung zur Ermittlung der Differenz und der zu entrichtenden Annahmeentgelte.
Barzahlung oder EC-Karte
- Die Annahmeentgelte die von gewerblichen Kleinanlieferern und privaten Anlieferern zu entrichten sind, sind sofort in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
- Keine EC-Karten-Zahlung ist bei Anlieferung an der Kleinanlieferannahmestelle in Zerbst und bei der Bauschuttsortieranlage der Wolfener Recycling GmbH in Bitterfeld möglich.