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Annahmebedingungen

Bei den Entsorgungsanlagen …

in den drei Regionen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld werden die in Anlage 3 Abfallwirtschaftssatzung aufgeführten Abfälle und Wertstoffe aus dem gewerblichen Bereich sowie von privaten Haushalten angenommen.

Ein- und Ausgangswägungen

  • Zur Bestimmung der Masse der angelieferten, entgeltpflichtigen Abfälle erfolgt bei Anlieferung eine Eingangswägung.
  • Nach dem Abladen der Abfälle folgt bei Ausfahrt des Anlieferfahrzeugs die Ausgangswägung zur Ermittlung der Differenz und der zu entrichtenden Annahmeentgelte.

Barzahlung oder EC-Karte

  • Die Annahmeentgelte die von gewerblichen Kleinanlieferern und privaten Anlieferern zu entrichten sind, sind sofort in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Barzahlung

  • Keine EC-Karten-Zahlung ist bei der Bauschuttsortieranlage der Wolfener Recycling GmbH in Bitterfeld möglich.
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