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Elektroaltgeräte richtig entsorgen

Definition für E-Altgeräte

Abholung auf Antrag

Mehrmals in einem Jahr, ohne Begrenzung der jährlichen Abholmenge holen wir auf Ihren Antrag hin Elektro- und Elektronikaltgeräte entgeltfrei vor Ihrem Grundstück ab. Elektroaltgeräte werden von Privat und aus dem Kleingewerbe entsorgt, nicht aber aus Kleingartenanlagen.

An dem Ihnen mitgeteilten Termin sind ausschließlich die angemeldeten Elektroaltgeräte bis 6 Uhr morgens geordnet vor dem Grundstück beziehungsweise dem Behälterstandplatz bereitzustellen.

E-Altgeräte selber wegbringen

Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei den meisten der Annahmestellen im Landkreis auch selbst angeliefert werden.

Rücknahme im Fachhandel und im Supermarkt

Ab 2016 sind Elektrogerätegroß- und Fachhandel und seit Sommer 2022 auch Lebensmittelgeschäfte und Discounter bei Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungen (Verkaufsfläche, Verkauf von Elektrowaren) verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen (Rechtsgrundlage).

Die Abholung und die Annahme sind immer entgeltfrei.

Kennzeichnung

  • Seit dem dem Jahr 2006 müssen gemäß § 9 ElektroG alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet sein.
  • Mit dem Symbol ist der Hinweis verbunden, defekte Elektro- und Elektronikgeräte nie über den Restabfall zu entsorgen.

Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Rechtsgrundlage ist das ElektroG

Fragen und Antworten zum ElektroG

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