Wie ist die Abfallentsorgung organisiert? Wir antworten auf Ihre Fragen.
Bitte melden Sie sich/Ihr Grundstück zur Abfallentsorgung an, dann erhalten Sie die Mülltonnen.
Gemäß § 10 Absätze 1 und 2 Abfallwirtschaftsatzung haben die Anschlusspflichtigen (Kunden, siehe Frage “wer ist Kunde”) im Rahmen der Anmeldung zur Abfallentsorgung alle Informationen über …
- die erstmalige Nutzung eines Grundstücks, zum Beispiel nach Hauskauf sowie
- die zur “Abfallverwertung und -beseitigung erforderlichen Auskünfte über Art, Beschaffenheit, Menge und Herkunft des Abfalls, über die Zahl der gemeldeten Personen und Änderungen der Personenzahl und über …
- alle Fragen, die die Abfallentsorgung betreffen, spätestens einen Monat vor Bezug oder Nutzungsbeginn schriftlich anzeigen”.
Das Anmeldeformular hier downloaden.
Immer vorher, persönlich oder schriftlich bitte
Die Neuanmeldung oder erstmalige Anmeldung eines Grundstücks zur Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und auch eine Ummeldung nach Umzug oder eine Änderungsmeldung (wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt mehr oder weniger Personen auf dem Grundstück leben) ist, …
- immer bevor die Änderung wirksam wird, entweder persönlich in einem Kundenbüro oder schriftlich mit dem Formular An-/Ummeldung zur Abfallentsorgung bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH bekannt zu machen.
- Und das, auch wenn Sie die, für diese “Fälle” pflichtgemäße Meldung bei der kommunalen Meldebehörde bereits vorgenommen haben.
Die Formularvordrucke finden Sie über den Downloadbereich und direkt unter Antragsvordrucke.
Personenänderungen sind innerhalb eines Monats nach Eintritt der Veränderungen entweder persönlich in einem Kundenbüro oder schriftlich mit dem Formular Anmeldung/Ummeldung zur Abfallentsorgung bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH bekannt zu machen.
Entsprechende Nachweise (Urkunden, Meldebescheinigungen) sind mitzubringen ober beizulegen. Dies betrifft jede Ummeldung, ganz gleich ob es sich um einen Umzug innerhalb des Landkreises Anhalt-Bitterfeld handelt (dann wird eine Ummelde-Bescheinigung benötigt) oder ein Zuzug in den Landkreis (Vorlage einer Meldebescheinigung) oder einen Wegzug aus dem Landkreis (Vorlage einer Abmeldebescheinigung).
Abmeldungen aufgrund des Verkaufs eines Grundstücks, im Sterbefall und ähnlichem sind den ABIKW mit dem Formular Abmeldung von der Abfallentsorgung oder mit einem formlosen Schreiben bekannt zu geben.
Bei einer Abmeldung sind entsprechende Nachweise, zum Beispiel die Kopie der Sterbeurkunde oder die Meldebescheinigung beizufügen. Beim Verkauf eines Grundstücks ist der neue Grundstückseigentümer zu benennen. Diesem obliegt es, das erworbene Grundstück als neuer Grundstücksbesitzer zur Abfallentsorgung anzumelden (Neuanmeldung).
Bitte beachten Sie, dass …
- eine Um- beziehungsweise Abmeldung bis zum 15. eines Monats eingegangen sein muss.
- eine Um- beziehungsweise Abmeldung , die nach dem 15. eines Monats eingeht, erst zum 1. des Folgemonats rechtskräftig werden kann.
- alle Änderungen vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden müssen.
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Die Entsorgungsvariante ist ausschlaggebend
- Die Höhe des Abfallentgeltes richtet sich nach der von Ihnen gewählten Entsorgungsvariante 1, 2, 3, 4 oder 5 (gemäß Preisblatt).
- Die Entgelte für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestehen aus einem Personengrundentgelt (PGE) und einem Volumenentgelt (VE).
- Ab dem 1.1.2022 gilt das Preisblatt 2022.
Die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB ABIKW) und Preisblatt 2022 haben weiterhin Gültigkeit.
Das Abfallentgelt wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung durch die Kundinnen und Kunden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und zur Deckung der Kosten erhebt die ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH auf der Grundlage der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB ABIKW) Entgelte für die Abfallentsorgung. Im Jahr 2022 werden diese Entgelte gemäß des Preisblattes 2022 erhoben
Abfallentgelte für private Haushalte
In den fünf Entsorgungsvarianten für die Abfallentsorgung aus privaten Haushalten gelten ab 01. Januar 2022 unter Einbeziehung der ebenfalls ab 01.01.2022 geltenden Personengrundentgelte (siehe Punkt 1.2 des Preisblattes 2022), die folgenden Volumenentgelte (angegeben als Bruttowerte und “je eine Person im Monat” gemäß Punkt 1.3 des Preisblattes 2022).
Es werden erhoben …
- ein Personengrundentgelt je Person in einem privaten Haushalt (Ziffer 17.3 AEB ABIKW)
- ein Volumenentgelt für die Entsorgungsvarianten 1 bis 5 (Ziffern 17.5 und 18. AEB ABIKW)
- ein Entgelt für den Behälteraustausch (Ziffer 20.2 AEB ABIKW)
- ein Entgelt für den Aufwand beim Wechsel der Entsorgungsvariante (Ziffer 20.1 AEB ABIKW)
- ein Entgelt für gesonderte Umleerungen der Rest- und Bioabfallbehälter (Ziffer 21 AEB ABIKW)
- ein Entgelt für den Erwerb von Rest- und Bioabfallsäcken (Ziffer 18.5, 19.1 und 22 AEB ABIKW) sowie
- ein Entgelt für das Erstellen von Zahlungsaufforderungen (Ziffer 26.3 AEB ABIKW).
Bei Fragen zu den Entgelten und zur Entgeltabrechung helfen Ihnen unsere Kundenberater/-innen.
Das Personengrundentgelt für die Abfallentsorgung umfasst gemäß Ziffer 17.2 Allgemeine Entsorgungsbedingungen der ABIKW (AEB ABIKW) folgende Leistungen …
- die Behältergestellung für Restabfall, Bioabfälle und Papier/Pappe/Kartonagen
- das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus privaten Haushaltungen (Restabfall, Bioabfälle und gewerbliche Siedlungsabfälle anteilig für Grundkosten dieser Leistungen)
- die Entsorgung von schadstoffhaltigen Haushaltsabfällen (gefährlichen Abfällen)
- die Erfassung, Verwertung und Vermarktung von Papier/Pappe/Kartonagen
- das Einsammeln und Entsorgen von Sperrmüll
- das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Elektro- und Elektronikaltgeräten
- die Erfüllung der Beratungspflichten nach § 46 Abs. 1 KrWG sowie …
- die Entsorgung von Abfällen, die im Sinne des § 11 AbfG LSA verbotswidrig abgelagert worden sind, einschließlich Fahrzeugen gemäß § 20 Abs. 3 KrWG, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verursacher zur Kostentragung verpflichtet ist.
Zur Wahl der richtigen Entsorgungsvariante müssen Sie folgendes wissen:
- Sie müssen die Entsorgungsvariante auf der Grundlage des Aufkommens an Rest- und Bioabfällen auswählen. Maßgebend für die Abschätzung des Aufkommens ist die Anzahl der auf Ihrem Grundstück lebenden Personen zum Zeitpunkt der Anmeldung/Wahl der Entsorgungsvariante.
- Bei der Wahl des Restabfallbehältervolumens müssen Sie berücksichtigen, dass in einem Ein- oder Zweipersonenhaushalt meist weitaus weniger Restabfall anfällt, als bei Haushalten mit zwei oder mehr Kindern.
- Außerdem ist zu überlegen, wie Sie mittels konsequenter Getrenntsammlung von Wertstoffen über die Gelbe Fraktion, die Papiertonne, die Glasdepotcontainer sowie die Biotonne das noch verbleibende Restabfallbehältervolumen reduzieren können.
- Für den Fall, dass auf Ihrem Grundstück selber kompostiert werden kann, ist zu entscheiden, ob eine Entsorgungsvariante mit Eigenkompostierung oder zusätzlich auch eine Biotonne genutzt werden soll.
Wenn Sie diese Überlegungen abgeschlossen haben, müssen Sie sich für eine der fünf Entsorgungsvarianten entscheiden, damit die Rest- und Bioabfälle die auf Ihrem Grundstück anfallen, bei einem 14-täglichen Umleerungsturnus sicher entsorgt werden können.
Hilfe zur Ermittlung Ihres Abfallaufkommens
Vor Ihrer Entscheidung schätzen Sie bitte, gegebenenfalls in Abstimmung mit Ihren Mietern ab, ob von jeder Person wöchentlich ein Restallaufkommen “produziert” wird, das in einen 10, 15 oder 30 Liter fassenden Abfalleimer/-beutel passt, beziehungsweise bei Bioabfall 15 oder 30 Liter pro Person und Woche anfallen.
- Sind es 10 Liter Restabfall, wählen Sie die 40 Liter Variante.
- Sind es 15 Liter Rest- und/oder Bioabfall, wählen Sie die 60 Liter Variante.
- Sind es 30 Liter Rest- und/oder Bioabfall, wählen Sie die 120 Liter Variante.
- Wird selber kompostiert, wählen Sie eine der Varianten ohne Biotonne.
Für die Ermittlung des gesamten Abfallentgeltes müssen Sie wissen, …
- dass sich dieses aus der Summe von Personengrundentgelt plus Volumenentgelt ergibt.
- dass die Höhe des Volumenentgeltes davon abhängig ist, welche der oben genannten Entsorgungsvarianten Sie gewählt haben.
Wechsel der Entsorgungsvariante
Wenn Sie Ihre zuvor gewählte Entsorgungsvariante ändern möchten, erheben wir für die Bearbeitung von Anträgen zum Wechsel der Entsorgungsvariante ein Entgelt. Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen auch gemäß Preisblatt 2022 brutto 7,20 € (netto 6,05 € zzgl. Ust. 19% (1,15 €).
Behältertausch
Für den Behältertausch, der auf Grund eines Wechsels der Entsorgungsvarianten durchgeführt wird, wird ebenfalls ein Entgelt erhoben. Hierfür fallen auch gemäß Preisblatt 2022 Kosten in Höhe von brutto 5,00 € an (netto 4,20 € zzgl. Ust. 19% (0,80 €).
Oben genanntes gilt nicht, …
- bei Neuanmeldung zur Abfallentsorgung bei der ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH. Es erfolgt nur die normale Entgeltberechnung gemäß Ziffer 17 AEB ABIKW.
Für eine zusätzliche (gesonderte) Umleerung Ihres Restabfallbehälters sowie eines Bioabfallbehälters gelten auch im Jahr 2023 die Vorgaben des Preisblattes für die Abfallentsorgung. Die Kosten sind jeweils abhängig vom Volumen des Abfallbehälters.
Behältervolumen Restabfall (Liter) | Preis je Umleerung (in € brutto) |
60 | 2,49 |
80 | 3,32 |
120 | 4,97 |
240 | 9,95 |
1.100 | 45,62 |
Behältervolumen Bioabfall (Liter) | Preis je Umleerung (in € brutto) |
60 | 0,96 |
120 | 1,92 |
240 | 3,84 |
Für die Entgeltberechnung werden das Personengrundentgelt und das Volumenentgelt zugrunde gelegt. Das Personengrundentgelt berechnet sich gemäß 17.3 AEB ABIKW (Allgemeine Entsorgungsbedingungen ABIKW) wie folgt …
“Bemessungsgrundlagen für das nach Monaten berechnete Personengrundentgelt für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen ist die Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sind bzw. die zu einem Haushalt gehören (bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück). Maßgebend für die Ermittlung der Anzahl der Personen sind die nach dem amtlichen Melderegister gemeldeten Personen.”
Siehe dazu die Tabelle zu Punkt 1.2 des Preisblattes für die Abfallentsorgung.
Anzahl der Personen**) | Preis pP/M*) (€ netto) |
Zzgl. 19 % USt. (€) | Preis pP/M*) (€ brutto) |
1. bis 4. Person | 2,91 | 0,55 | 3,46 |
5. Person | 1,46 | 0,28 | 1,74 |
ab 6. Person | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
(pP/M = Preis pro Person und Monat*); (Personen, die auf dem Grundstück gemeldet sind bzw. die zu einem Haushalt gehören (bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück**))
- Bitte beachten Sie, dass sich die Reduzierung bei der 5. Person beziehungsweise die Befreiung ab der 6. Person, auf die Anzahl der Personen, die zu einem Haushalt gehören, bezieht.
- Eine Reduzierung kann jedoch nicht automatisch erfolgen.
- Die Haushaltsgröße (Anzahl der im Haushalt lebenden Personen) muss den ABIKW formlos/schriftlich mitgeteilt werden. Zu beachten ist dieser Sachverhalt vor allem bei mehreren Haushalten auf einem Grundstück.
Selbstverständlich, das ist eine gute Idee, bitte nutzen Sie dazu dieses SEPA-Antragsformular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.
Datenschutz
Die Informationen zum Datenschutz – insbesondere zu den Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 DSGVO können Sie hier nachlesen.
Eine Erstattung des Abfallentgeltes (eine nachträgliche Befreiung vom Abfallentgelt) kann erfolgen, wenn sich eine Person aus verschiedenen Gründen für längere Zeit innerhalb eines Jahres nicht am Hauptwohnsitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld aufhält.
Rechtsgrundlage
Gemäß Ziffer 25 Erstattungsrichtlinien der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB ABIKW) der ABIKW GmbH besteht auf Antrag zum einen …
- die Möglichkeit der Rückerstattung von 50% des Personengrund- und des Volumengrundentgeltes, wenn die Person innerhalb eines Kalenderjahres (01.01. bis 31.12. eines Jahres) von ihrem Wohnsitz aus Gründen des Berufes (beispielsweise als Montagearbeiter, Fernfahrer oder ähnliches) oder aus anderen Gründen (zum Beispiel aufgrund von Ausbildung, Berufspraktikum, Aufenthalt als Au-pair, der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes oder einer vergleichbaren Tätigkeit) mehr als 182 Tage abwesend ist.
- zum anderen besteht die Möglichkeit der Rückerstattung von 100% des Personengrund- und des Volumengrundentgeltes, wenn die Person innerhalb eines Kalenderjahres (01.01. bis 31.12. eines Jahres) von ihrem Wohnsitz aus zuvor genannten Gründen durchgehend an 365 Tagen abwesend ist.
Erstattungsanträge sind …
- durch die/den Kundin/Kunden schriftlich unter Nutzung dieses Formulars bis zum 31.01. des folgenden Jahres zu stellen.
- Ein Erstattungsantrag kann erst gestellt werden, wenn die Voraussetzungen nach den Ziffern 25.1 oder 25.2 AEB ABIKW erfüllt sind.
- Mit dem Antrag sind die Voraussetzungen für eine Entgelterstattung durch schriftliche Belege nachzuweisen. Diese können zum Beispiel eine …
- Semesterbescheinigung,
- Vermieterbescheinigung,
- Arbeitgeberbescheinigung,
- Dienstzeitbescheinigung oder eine …
- Auslandsaufenthaltsbescheinigung sein.
Über den Antrag entscheidet die ABIKW GmbH bis zum 31.03. des Folgejahres. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden mit zu gewährenden Erstattungen verrechnet.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, denn es erfolgt keine automatische Abmeldung bei der ABIKW GmbH.
- Sie, als der Gewerbetreibende, der sein Gewerbe abmelden will/abgemeldet hat, müssen die ABIKW GmbH davon informieren.
- Bitte setzen Sie ein formloses Schreiben auf, indem Sie alle relevanten Angaben zu Ihrem Betrieb (Name, Anschrift) aufführen, sowie den Grund der Abmeldung.
- Dem Schreiben fügen Sie bitte eine Kopie der Gewerbeabmeldung bei, welche Sie zum Zeitpunkt der Aufgabe des Gewerbebetriebes bei der Gewerbeabteilung des für den Gewerbesitz zuständigen Ordnungsamtes eingereicht haben. Mehr dazu erfahren Sie aus der Gewerbeordnung und bei den Bürgerämtern des Landkreises,
- Bitte übersenden Sie diese Unterlagen dann an die …
ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH
Ortsteil Greppin, Salegaster Chaussee 10
06803 Bitterfeld-Wolfen
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Firmenkundenberater/-innen, Telefon 03494 7999926.
Mit diesem Anmeldeformular für Gewerbebetriebe melden Sie sich zur Abfallentsorgung an.
Bitte entscheiden Sie sich für eine Entsorgungsvariante, füllen das Formular aus (gegebenenfalls unter Nutzung der Anlage 4 zur Abfallwirtschaftssatzung – Gefäßvolumen nach Einwohnergleichwerten) und übersenden es ausgefüllt an die …
ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH
Ortsteil Greppin, Salegaster Chaussee 10
06803 Bitterfeld-Wolfen
Für Wochenendgrundstücke wird das Abfallentgelt für die Zeit vom 01.04. bis zum 30.09. eines Jahres anteilig erhoben.
Mit diesem Formular Anmeldung zur Abfallentsorgung für ein Wochenendgrundstück melden Sie ein Wochenendgrundstück zur Abfallentsorgung an. Auf dem Anmeldeformular werden Sie über die Entsorgungsvarianten informiert, die für Wochenendgrundstücke in Anspruch genommen werden können.
- Bitte entscheiden Sie sich für eine Entsorgungsvariante, füllen das Formular aus und übersenden es ausgefüllt an die
ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH
Ortsteil Greppin | Salegaster Chaussee 10
06803 Bitterfeld-Wolfen. - Bei Fragen zur Anmeldung von Wochenendgrundstücken wenden Sie sich bitte an das ABIKW Kundenbüro Greppin.
Einerseits …
Kundin/Kunde ist einerseits ein Anschlusspflichtiger, das heißt ein Eigentümer eines ständig oder zeitweise bewohnten oder sonstig genutzten und bebauten Grundstücks im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, darunter unter anderem auch Wohnungseigentümer.
Andererseits …
Kundin/Kunde ist andererseits auch ein Benutzungspflichtiger, das heißt der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen. Einfacher formuliert: derjenige, bei dem der Abfall angefallen ist und der ihn entsorgen möchte. Zu dieser Kundengruppe zählen insbesondere Mieter und Pächter.
- Rechtsgrundlagen sind § 4 Abs. 4 und 5 Abfallwirtschaftssatzung sowie die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der ABIKW GmbH (AEB ABIKW).