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Restabfälle richtig entsorgen

Definition für Restabfall

Bitte informieren Sie sich dazu im § 4 Abs. 9 Abfallwirtschaftssatzung und im Abfall ABC.

Gemäß § 11 Abs. 3 Abfallwirtschaftssatzung sind Restabfälle getrennt von verwertbaren Abfällen, insbesondere von Altpapier, Bioabfällen und von den gefährlichen Abfällen „bereitzuhalten und zu überlassen“.

Überlassungspflicht

  • Restabfälle sind der ABIKW GmbH in den zugelassenen Restabfallbehältern gemäß § 20 Absätze 1, 5 Abfallwirtschaftssatzung überlassen.
  • Zugelassen sind  Abfallbehälter, Müllgroßbehälter (MGB), Container und Pressmüllcontainer – jeweils mit Chip mit einem Fassungsvermögen von 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter beziehungsweise 7 bis 25 m³ sowie blaue Abfallsäcke mit dem Aufdruck „ANHALT-BITTERFELDER KREISWERKE GmbH“.

Aufstellplätze für die Abfallbehälter

Die Restabfallbehälter mit 60, 80, 120, 240 Fassungsvermögen sollen gemäß  § 21 Absatz 3 Abfallwirtschaftssatzung an befestigten Straßen auf dem Fußweg, an der Bordsteinkante oder am Fahrbahnrand innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellt werden und vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sein.

Die Griffe jedes zur Umleerung bereitgestellten Abfallbehälters müssen in Richtung Straße zeigen.

Umleerung

  • Restabfallbehälter werden ganzjährig vierzehntäglich nach Tourenplan umgeleert, wenn sie termingerecht bis 6 Uhr morgens mit geschlossenem Deckel, die Griffe in Richtung Straße bereitgestellt worden sind.
  • Die Restabfallbehälter sollen nach der Umleerung vom Grundstückseigentümer oder Nutzer möglichst zeitnah wieder auf das Grundstück zurückgenommen werden.

Mülltonnen richtig befüllen

Es ist „… unzulässig, Abfälle in den Behältern zu verbrennen, sie einzuschlämmen oder … einzustampfen oder zu verdichten“.  Asche und Schlacke nie heiß in die Abfallbehälter einfüllen.

Alle, vor allem aber feuchte Restabfälle sollten zu jeder Jahreszeit, verpackt in Müllbeuteln aus „Plaste“ entsorgt werden. Was zu tun ist, wenn nach der Umleerung in der Tonne noch Restmengen sind, … dazu lesen Sie bitte hier weiter.

Essensreste und Speiseöle

  • Essensreste immer in flüssigkeitsdichter Verpackung als Restabfall entsorgen.
  • Verdorbenes Speiseöl in der Verpackung (Ölflasche) in den Restabfall geben.

Leere Verpackungen immer über das jeweils richtige Sammelsystem entsorgen Gelber Sack | Papiertonne | Glascontainer.

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