Satzung über die Abfallwirtschaft im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Ü2
Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die verbindlichen Rahmenbedingungen für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Sie ist das zentrale, rechtlich bindende Regelwerk der kommunalen Abfallwirtschaft.
In der Abfallwirtschaftssatzung sind die wesentlichen Rechte und Pflichten der Anschlusspflichtigen geregelt und damit die Grundlage für eine ordnungsgemäße und verlässliche Entsorgung geschaffen, wie zum Beispiel für den/die …
- Anschluss- und Benutzungszwang
- Vorgaben zur Getrenntsammlung
- Hol- und Bringsysteme, Behältergrößen und Vorgaben zu deren Bereitstellung
- Finanzierung und Entgelte in Verbindung mit dem Preisblatt
- Bußgelder, die bei möglichen Ordnungswidrigkeiten erhoben werden
Dokument der Abfallwirtschaftssatzung Ü3
Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung
Anlage 2 zur Abfallwirtschaftssatzung
Anlage 3 zur Abfallwirtschaftssatzung
Anlage 4 zur Abfallwirtschaftssatzung
Die Satzung und ihre Anlagen gelten seit Januar 2016.
